Betreutes Wohnen
Ambulantes Betreutes Wohnen bedeutet Leben in der eigenen Wohnung mit der Unterstützung durch geschulte Mitarbeitende. Bei dieser Wohnform ist es unerlässlich, dass die persönlichen Fähigkeiten soweit vorhanden sind, dass keine Rundum-Betreuung (mehr) benötigt wird, Absprachen eingehalten werden können und beiderseits aufsuchende Beratung und Unterstützung erfolgen kann.
Die Anwendung des "Normalisierungsprinzips" und der Grundsatz des "Selbstbestimmten Lebens" prägen die gesamte Arbeit im Ambulant Betreuten Wohnen. Der Hilfe beanspruchende Mensch nimmt selbst und ganz bewusst die allgemeinen institutionellen Dienstleistungen in Anspruch. Er meldet für bestimmte Bereiche seines Lebens Unterstützungsleistungen an und wird in Absprache durch sein Leben begleitet. Alle Angebote sind bedarfsorientiert. Mit unserem ambulant betreuten Wohnen bieten wir Unterstützung im Wohnbereich sowie im gesamten persönlichen Umfeld an.
Selbstbestimmtes Leben
… kann man nicht in ein Schema pressen
Die Unterstützungsangebote betreffen unterschiedliche Themengebiete, wie zum Beispiel:
- Behörden- und Verwaltungsvorgänge
- Umgang mit Medikamenten und Erkrankungen
- Haushaltsführung
- Organisation des eigenständigen Lebens in der eigenen Wohnung
- Umgang mit Geld
- Freizeitgestaltung
- Eingliederung in Erwerbstätigkeiten und Sicherung des Arbeitsplatzes
- Teilhabe am und Unterstützung im sozialen Umfeld
- Krisenintervention
Formen des Betreuten Wohnens
Alle Angebote des Betreuten Wohnens sind bedarfsorientiert. Sie bieten Unterstützung im Wohnbereich und im gesamten persönlichen Umfeld. Das Wichernhaus bietet verschiedene Formen des betreuten Wohnens an.
Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)
Beim Ambulant Betreuten Wohnen (ABW) handelt es sich um ein Leben in der eigenen Wohnung mit der Unterstützung durch geschulte Mitarbeitende.
Wenn eine geistige Behinderung als Grunderkrankung vorliegt, die persönliche Fähigkeiten aber so vorhanden sind, dass keine Rundumbetreuung (mehr) benötigt wird, ist das Ambulante Betreute Wohnen eine Möglichkeit, selbstbestimmtes Leben und individuelle Unterstützung miteinander zu verbinden.
Voraussetzung für das Ambulant Betreute Wohnen ist, dass Absprachen eingehalten werden können. Die Klienten nehmen dabei selbst und ganz bewusst allgemeine institutionelle Dienstleistungen in Anspruch. Für bestimmte Lebensbereiche melden sie Unterstützungsleistungen an. Die Hilfeleistungen finden in der eigenen Wohnung oder an abzustimmenden Orten statt.
Intensiv Ambulant betreutes Wohnen (IAW)
Bei dem Intensiv Ambulant Betreuten Wohnen (IAW) ist ein eigenständiges Leben in der Wohnung mit intensiver Unterstützung möglich.
Das Intensiv Ambulant Betreute Wohnen bietet weitergehende Unterstützung, wenn im Rahmen des selbstbestimmten Lebens vorübergehend oder dauerhaft eine intensive Begleitung, Hilfe und Unterstützung erforderlich ist.
Beim Intensiv Ambulant Betreuten Wohnen befinden sich mehrere Wohnungen in einem Haus, so dass individuell Hilfebedarfe flexibel und bedarfsgerecht gewährleistet sind und eine hohe Mitarbeitendenpräsenz sichergestellt ist.
Wer trägt die Kosten?
Ambulantes Betreutes Wohnen ist eine staatliche Leistung und wird nach den gültigen Regelungen des § 79 SGB XII vom zuständigen Kostenträger übernommen. Für alle einzelnen Angebote gilt, dass sie stundenweise erfolgen und vorher beantragt werden müssen.
Die Aufwendung für das tägliche Leben, wie z. B. Wohnungsmiete, Wohnnebenkosten etc. und die Kosten der Betreuung sind unabhängig voneinander.
Das Thema des Ambulant Betreuten Wohnens ist vielschichtig und eine wichtige Entscheidung für eine lange Phase des Lebens. Interessenten, Betroffenen, Eltern, Angehörigen und rechtlichen Betreuungen bieten wir daher schon im Vorfeld einer Entscheidung weitergehende Informationen und konkrete Beratung an.
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