Beirat
Bei Angelegenheiten des Heimbetriebs mitwirken
Das Wohn- und Teilhabegesetz garantiert volljährigen Menschen mit Behinderungen, die in einer Wohnheimeinrichtung leben, dass sie in Angelegenheiten des Heimbetriebes mitwirken dürfen. Das geschieht im Wichernhaus durch den Beirat. Gewählte Bewohnerinnen und Bewohner wirken in Fragen von Heimordnung, Verpflegung, Wohnbedingungen und Freizeitgestaltung mit.
Die Wahlen zum Beirat erfolgen alle vier Jahre. Diese Art der Selbstbestimmung zeigt den Bewohnerinnen und Bewohnern hautnah wie Autonomie und Unabhängigkeit funktionieren. Das Mitbestimmungsrecht wirkt sich vorteilhaft auf die Entwicklung aus und lässt sie den Umgang mit sowohl positiven als auch negativen Ausgängen der Abstimmungen üben.