Ombudsperson

Vermittlung bei Streitigkeiten

Sie sind unzufrieden mit der Art der Betreuung, der Verwaltung der Barbeträge oder den Abläufen in den Einrichtungen generell? Um Unstimmigkeiten und Konflikten zwischen Betroffenen und Einrichtungen vorzubeugen, unbürokratisch zu schlichten oder gar nicht erst aufkommen zu lassen, gibt es die sogenannte „Ombudsperson“.

„Wer Pflege- bzw. Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen muss, ist kein Bittsteller. Dienstleister und Nutzer sind Vertragspartner mit Rechten und Pflichten auf beiden Seiten. In diesem Verhältnis kommt es dann manchmal auch zu Konflikten, zu deren Lösung ich einen Beitrag leisten möchte.
Mit mehr als 40 Jahren Berufserfahrung in der Alten- und Krankenpflege sowie in der Begleitung von Menschen mit Demenz kenne ich mich in diesem Bereich sehr gut aus.“

Zitat Ingrid Wüllscheidt

Aufgaben

Die Ombudsperson vermittelt unparteiisch und unabhängig bei allen Meinungsverschiedenheiten, Problemen und Nöten im Zusammenhang mit den Betreuungs- und Pflegeangeboten. Sie arbeitet ehrenamtlich und steht Betroffenen bzw. deren Angehörigen jederzeit bei Anliegen, Fragen oder Beschwerden unterstützend zur Seite. Jedoch kann die Ombudsperson weder den Einrichtungen noch der städtischen Heimaufsicht Weisungen erteilen.

Folgende Themen können Sie beispielsweise an die Ombudsperson herantragen:

  • Art und Weise der Pflege oder Betreuung
  • Unterkunft, Verpflegung und Verwaltung der Barbeträge
  • Organisation der medizinischen Betreuung
  • Menschenunwürdige Behandlung
  • Probleme zwischen Dienstleister und Nutzerinnen und Nutzern

Die Gelsenkirchener Ombudsperson kümmert sich um alle Konflikte Gelsenkirchener Betreuungseinrichtungen im Ruhrgebiet. Dazu zählen unter anderem:

  • Alten- und Pflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
  • Angebote des Servicewohnens
  • Gasteinrichtungen, wie Hospize, Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Rechtliches

Damit die Ombudsperson tätig werden darf, muss sie von der betroffenen Bewohnerin oder dem Bewohner bzw. der gesetzlichen rechtsgeschäftlichen Vertretung beauftragt werden. Nur dann darf sie in der Einrichtung auch Einblick in die persönlichen Daten der Betroffenen nehmen. Um die Ombudsperson zu beauftragen, nehmen Sie einfach Kontakt auf und besprechen das Anliegen.

Gesetzliche Grundlage

Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG) gibt Kreisen und kreisfreien Städten seit 2016 die Möglichkeit, sogenannte „Ombudspersonen“ zu bestellen. Davon hat auch die Stadt Gelsenkirchen Gebrauch gemacht und Ingrid Wüllscheidt zur Ombudsperson bestellt.

Sie wollen mehr zur Ombudsperson erfahren? Das komplette Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG) finden Sie hier.

Weitere Anlaufstelle – die Heimaufsicht

Bei Problemen oder Fragen mit Betreuungsangeboten in Gelsenkirchen ist die Ombudsperson nicht die einzige Anlaufstelle. Eine weitere Möglichkeit ist die Heimaufsicht der Stadt Gelsenkirchen.

Mehr Informationen und Kontaktdaten finden Sie bei den Prüfberichten der Heimaufsicht.

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